Vereinbarungen über Lesungen des Autors aus seinen Werken können direkt mit ihm abgeschlossen werden.
Es können dies u.a. Lesungen sein:
Aufträge für Kolumnen können direkt mit dem Autor vereinbart werden.
Als Kolumnist war E. Y. Meyer u. a. für folgende Medien tätig:
Beispiele
» DAS GEHEIMNIS DES LEBENS
REFORMIERT. Reformierte Monatszeitung für die deutsche und rätoromanische Schweiz, November 2015
» Gedanken zum neuen Jahr
Berner Zeitung vom 8.1.05